AGB

myKaiserstuhl GmbH · Schloßmattenstraße 11 · 79268 Bötzingen

Fassung vom 30. August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Aufnahme eines Kundenbeitrags in die Broschüre »feineauslese«, auf feineauslese.de und auf den Social-Media-Kanälen der »feineauslese« zwischen der myKaiserstuhl GmbH, Schloßmattenstraße 11, 79268 Bötzingen (nachfolgend „Betreiber"), und ihren Kunden. Die jeweils gültige Fassung ist unter feineauslese.de/agb abrufbar.
  2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
  3. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf, sofern der Betreiber nicht bei Abschluss des jeweiligen Vertrages eine geänderte Fassung einbezieht.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungen des Betreibers

  1. Der Betreiber erstellt aus den vom Kunden gelieferten Angaben und Materialien einen redaktionell gestalteten Beitrag auf Grundlage der bestehenden Musterseiten und veröffentlicht ihn im gebuchten Format in der Broschüre »feineauslese« der gebuchten Region und Ausgabe.
  2. Der Beitrag umfasst nach Maßgabe des gebuchten Formats Art und Name des Unternehmens, den Namen des Inhabers, die Geschäftsanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Internetadresse, eine Beschreibung des Angebots sowie die vereinbarte Anzahl von Fotos.
  3. Der Betreiber veröffentlicht den Beitrag zusätzlich für die Dauer der Vertragslaufzeit auf feineauslese.de und stellt ihn im Rahmen der redaktionellen Planung auf den Social-Media-Kanälen der »feineauslese« vor. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl, einen bestimmten Zeitpunkt oder eine bestimmte Reichweite einzelner Social-Media-Beiträge besteht nicht. Änderungen der Kontaktdaten und Öffnungszeiten pflegt der Betreiber während der Laufzeit auf Mitteilung des Kunden in Textform bis zu viermal jährlich kostenfrei ein.
  4. Der Betreiber liefert die Broschüre je Ausgabe einmalig persönlich an den Kunden aus. Der Termin ergibt sich aus dem jeweils gültigen Verteilungsplan, abrufbar unter feineauslese.de/verteilung. Der Betreiber ist berechtigt, den Termin aus sachlichem Grund um bis zu vier Wochen zu verschieben.
  5. Über die im Verteilungsplan vorgesehene Auslieferung hinaus kann der Kunde Exemplare gegen Erstattung der Versandkosten nachbestellen, solange der Vorrat reicht. Ein Anspruch auf Nachlieferung nach Erschöpfung der Auflage besteht nicht; bereits gezahlte Versandkosten werden in diesem Fall erstattet.
  6. Eine bestimmte Auflagenhöhe, eine bestimmte Verbreitung, eine bestimmte Reichweite oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg werden nicht geschuldet.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Darstellung der Formate und Preise in den Mediadaten und auf feineauslese.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
  2. Der Kunde gibt sein Angebot durch Übersendung des unterschriebenen Anmeldebogens, durch Absenden des Online-Bestellformulars, in Textform, insbesondere per E-Mail, oder mündlich, auch fernmündlich, ab. Der Betreiber bestätigt den Eingang unverzüglich in Textform; die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
  3. Bei mündlicher oder fernmündlicher Bestellung fasst der Betreiber die Bestellung in der Eingangsbestätigung zusammen und benennt dabei gebuchtes Format, Region, Ausgabe, Laufzeit und Vergütung. Der Kunde hat einer inhaltlich abweichenden Bestätigung innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang in Textform zu widersprechen. Widerspricht er nicht, gilt der Inhalt der Bestätigung als vereinbart. Auf diese Folge weist der Betreiber in der Bestätigung ausdrücklich hin.
  4. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Betreibers in Textform oder mit dem Beginn der Ausführung zustande.
  5. Bei Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr stellt der Betreiber diese Bedingungen so zur Verfügung, dass der Kunde sie vor Absenden seiner Bestellung abrufen, ausdrucken und speichern kann; sie werden der Bestätigung zusätzlich als Datei beigefügt. Bei mündlicher oder fernmündlicher Bestellung erfolgt die Einbeziehung durch den Hinweis auf diese Bedingungen und ihre Abrufbarkeit unter feineauslese.de/agb; der Betreiber fügt sie der Eingangsbestätigung als Datei bei.

§ 4 Mitwirkung des Kunden, Anlieferung

  1. Der Kunde stellt Text, Kontaktdaten und Bildmaterial bis zu dem ihm mitgeteilten Redaktionsschluss bereit. Bildmaterial ist mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi in den in den Mediadaten genannten Maßen zuzüglich 3 mm Beschnittzugabe zu liefern.
  2. Liefert der Kunde nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Beschaffenheit, setzt ihm der Betreiber eine Nachfrist von sieben Tagen in Textform. Nach fruchtlosem Ablauf ist der Betreiber nach seiner Wahl berechtigt, den Beitrag auf Grundlage der ihm vorliegenden Angaben, der Angaben aus einer früheren Ausgabe oder öffentlich zugänglicher Angaben des Kunden zu erstellen und zu veröffentlichen oder die Veröffentlichung auf die nächste Ausgabe der jeweiligen Region zu verschieben.
  3. Der Vergütungsanspruch bleibt in beiden Fällen bestehen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Betreibers, insbesondere aus den §§ 642 und 643 BGB, bleiben unberührt.

§ 5 Gestaltung, Freigabe, Abnahme

  1. Die redaktionelle Gestaltung liegt beim Betreiber. Er ist berechtigt, gelieferte Texte redaktionell zu bearbeiten, zu kürzen und sprachlich anzupassen sowie Bildmaterial zuzuschneiden, farblich anzupassen und für den Druck aufzubereiten, soweit dies für die Einfügung in die Musterseiten erforderlich ist und der Aussagegehalt nicht verändert wird.
  2. Der Betreiber übersendet dem Kunden vor Drucklegung einen Korrekturabzug in Textform und fordert ihn zur Abnahme auf. Der Kunde hat den Korrekturabzug innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang zu prüfen und entweder freizugeben oder unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels zurückzuweisen.
  3. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt der Beitrag als abgenommen (§ 640 Absatz 2 BGB). Auf diese Folge weist der Betreiber in der Aufforderung zur Abnahme ausdrücklich hin.
  4. Der Kunde hat Anspruch auf eine Korrekturschleife. Weitere vom Kunden veranlasste Änderungen sowie Änderungen nach erteilter Freigabe werden nach Aufwand mit 90,00 Euro netto je angefangener Stunde berechnet; der Betreiber weist vor Ausführung auf die Kostenpflicht hin. Änderungen nach Drucklegung sind ausgeschlossen.

§ 6 Platzierung, Änderungsvorbehalt, Kennzeichnung

  1. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Seitenzahl, Anordnung oder Nachbarschaft besteht nicht, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Angaben in den Mediadaten zur Anordnung (rechte oder linke Seite) beschreiben Gestaltungsvarianten und begründen keine Platzierungszusage.
  2. Der Betreiber ist berechtigt, Gestaltung, Layout, Navigation und Struktur der Broschüre und von feineauslese.de weiterzuentwickeln. Der vereinbarte Umfang des Kundenbeitrags — gebuchtes Format, redaktioneller Text, vereinbarte Anzahl von Fotos und die Auffindbarkeit über die Regions- und Ortsseiten — bleibt davon unberührt. Änderungen, die den Kundenbeitrag inhaltlich betreffen, sind nur zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind; wesentliche Änderungen teilt der Betreiber vorher in Textform mit.
  3. Der Betreiber ist berechtigt und presserechtlich verpflichtet, entgeltliche Veröffentlichungen als solche zu kennzeichnen (§ 10 Landespressegesetz Baden-Württemberg, § 22 Absatz 1 Medienstaatsvertrag, § 6 Digitale-Dienste-Gesetz). Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Kennzeichnung in Print, online und in sozialen Medien einverstanden. Die Kennzeichnung begründet keinen Mangel.

§ 7 Vertragsdauer, Ende des Vertrages, Kündigung

  1. Der Vertrag wird für die Dauer von zwölf Monaten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung derjenigen Ausgabe, in der der Beitrag erscheint.
  2. Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er verlängert sich nicht automatisch. Die Aufnahme des Kunden in eine weitere Ausgabe setzt einen neuen Vertrag voraus.
  3. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist und trotz Fristsetzung nicht leistet, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, wenn der Kunde seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder wenn die Voraussetzungen nach § 13 Absatz 1 nachträglich eintreten.
  4. Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem anderen als einem wichtigen Grund, nachdem der Betreiber mit der Erstellung des Beitrags begonnen hat, behält der Betreiber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart. Die ersparten Aufwendungen werden mit 20 Prozent der vereinbarten Vergütung pauschaliert. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten. Nach Freigabe der Druckvorlage ist eine Reduzierung ausgeschlossen.
  5. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 8 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

  1. Die Vergütung beträgt je gebuchter Ausgabe und Region für die halbe Seite (74 × 148 mm) 360,00 Euro, für die ganze Seite (148 × 148 mm) 590,00 Euro und für die Doppelseite (zwei gegenüberliegende Seiten) 1.062,00 Euro. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bucht der Kunde mehrere Regionen, fällt die Vergütung je Region gesondert an. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Preisliste (Mediadaten).
  2. Die Vergütung wird mit der Abnahme nach § 5 fällig und ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Absatz 2 Nummer 1 BGB).
  3. Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Absatz 2 BGB) sowie eine Pauschale in Höhe von 40,00 Euro (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere der Kosten der Rechtsverfolgung, bleibt unberührt; die Pauschale wird auf einen Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
  4. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, ist der Betreiber nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, den Online-Auftritt bis zum vollständigen Ausgleich vorübergehend zu deaktivieren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  2. Der Betreiber ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
  3. Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers in Textform abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 10 Rechte an den vom Kunden gelieferten Inhalten

  1. Der Kunde räumt dem Betreiber an allen von ihm gelieferten Texten, Fotos, Grafiken, Logos und sonstigen Inhalten das räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, diese zum Zweck der Erstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Zugänglichmachung des Kundenbeitrags zu nutzen, und zwar in der Broschüre »feineauslese«, auf feineauslese.de, in Newslettern der »feineauslese«, in Eigenwerbung des Betreibers für die »feineauslese« sowie auf deren Social-Media-Kanälen.
  2. Das Nutzungsrecht umfasst die zur Einfügung in die Musterseiten erforderliche Bearbeitung, insbesondere Zuschnitt, Formatanpassung, Farbanpassung und Retusche, sowie das Recht, Dritten die zur vertragsgemäßen Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen, insbesondere Druckereien, Hosting-Dienstleistern und Betreibern der genutzten Social-Media-Plattformen.
  3. Die Rechteeinräumung ist mit der Vergütung nach § 8 abgegolten.
  4. Nach Ende der Vertragslaufzeit bleibt der Beitrag als Archivinhalt der jeweiligen Ausgabe zeitlich unbegrenzt auf feineauslese.de abrufbar und wird als solcher gekennzeichnet. Er wird nicht mehr in Übersichten, Suchergebnissen und Empfehlungen der laufenden Ausgabe geführt. Der Kunde kann die Entfernung des Archivinhalts verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegt.
  5. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Rechte und kann die Inhalte weiterhin selbst nutzen.

§ 11 Rechte des Betreibers an der Gestaltung

  1. Die vom Betreiber geschaffenen Gestaltungen, insbesondere Musterseiten, Layout, Typografie, redaktionelle Texte, Bildbearbeitungen und die Gestaltung von feineauslese.de, stehen ausschließlich dem Betreiber zur Verwertung zu; ihm stehen die entsprechenden ausschließlichen Nutzungsrechte zu. Die Rechte der jeweiligen Urheber bleiben unberührt.
  2. Der Kunde darf den fertigen Beitrag als unveränderte Bild- oder PDF-Datei zeitlich unbegrenzt zur Eigenwerbung nutzen, insbesondere auf seiner Website, in seinen Social-Media-Kanälen und in eigenen Druckerzeugnissen, sofern er die Quelle »feineauslese« nennt. Eine Bearbeitung oder eine Nutzung einzelner Gestaltungselemente außerhalb des Beitrags ist ohne vorherige Zustimmung des Betreibers in Textform nicht gestattet.
  3. Die Bezeichnung »feineauslese« und das zugehörige Logo dürfen vom Kunden während der Vertragslaufzeit zur Kennzeichnung seiner Teilnahme verwendet werden. Weitergehende Marken- und Titelrechte werden nicht eingeräumt.

§ 12 Zusicherungen des Kunden, Freistellung

  1. Der Kunde sichert zu, dass
    1. die von ihm gelieferten Angaben richtig, vollständig und nicht irreführend sind,
    2. er über alle Rechte verfügt, die für die nach § 10 eingeräumte Nutzung erforderlich sind, insbesondere über die Nutzungsrechte an gelieferten Fotos, Grafiken, Logos und Texten; stammen Fotos von einem Dritten, umfassen die ihm eingeräumten Rechte auch die Nutzung in Print, im Internet und in sozialen Medien sowie die Weiterübertragung an den Betreiber,
    3. die Einwilligungen aller auf gelieferten Fotos erkennbar abgebildeten Personen in die Veröffentlichung zu den in § 10 genannten Zwecken vorliegen (§§ 22, 23 KUG, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO) und dem Betreiber auf Verlangen nachgewiesen werden,
    4. er dem Betreiber mitteilt, ob und in welcher Form eine Urheberbenennung geschuldet ist (§ 13 UrhG),
    5. die Veröffentlichung der gelieferten Inhalte nicht gegen Rechtsvorschriften, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt.
  2. Der Kunde stellt den Betreiber von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung einer Zusicherung nach Absatz 1 gegen den Betreiber erheben, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Betreiber die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, insbesondere soweit er sie bei Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt hätte erkennen müssen oder den beanstandeten Inhalt eigenständig erstellt oder verändert hat.
  3. Der Betreiber unterrichtet den Kunden unverzüglich über eine Inanspruchnahme, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Abwehr des Anspruchs und gibt ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden keine Anerkenntnisse ab und schließt keine Vergleiche, sofern dies nicht zur Abwendung erheblicher Nachteile erforderlich ist.

§ 13 Ablehnung und Entfernung von Beiträgen

  1. Der Betreiber kann die Aufnahme eines Beitrags oder die Fortsetzung der Veröffentlichung ablehnen, wenn der Inhalt gegen Rechtsvorschriften, behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstößt, Rechte Dritter verletzt, gegen die redaktionellen Grundsätze der »feineauslese« verstößt oder wenn der Kunde die Aufnahmevoraussetzungen — inhabergeführter Betrieb mit Sitz oder Betriebsstätte im Verbreitungsgebiet — nicht oder nicht mehr erfüllt.
  2. Lehnt der Betreiber vor Vertragsschluss ab, entstehen dem Kunden keine Kosten. Entfernt der Betreiber einen bereits veröffentlichten Beitrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
  3. Der Betreiber unterrichtet den Kunden über die Ablehnung oder Entfernung unverzüglich in Textform unter Angabe des Grundes.

§ 14 Mängel, Rüge, Nacherfüllung

  1. Der Kunde hat den veröffentlichten Beitrag unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel des Print-Beitrags sind innerhalb von vier Wochen ab Auslieferung, Mängel des Online-Auftritts innerhalb von vier Wochen ab Freischaltung in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
  2. Bei einem vom Betreiber zu vertretenden Mangel, der den Zweck des Beitrags erheblich beeinträchtigt, insbesondere bei sinnentstellenden Text- oder Zahlendrehern, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Beim Online-Auftritt erfolgt die Nacherfüllung durch Korrektur. Beim gedruckten Beitrag ist die Nacherfüllung nach Erscheinen der Ausgabe ausgeschlossen; der Kunde kann in diesem Fall eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen.
  3. Der Betreiber kann dem Kunden anstelle der Minderung eine Ersatzveröffentlichung in einer weiteren Ausgabe anbieten. Nimmt der Kunde das Angebot an, ist damit auch der Minderungsanspruch abgegolten. Die Ersatzveröffentlichung begründet weder einen neuen Vertrag noch eine Verlängerung der Laufzeit noch einen Anspruch auf eine weitere Teilnahme.
  4. Mängel, die auf Angaben des Kunden beruhen oder Gegenstand einer vom Kunden erteilten oder nach § 5 Absatz 3 fingierten Abnahme waren, begründen keine Ansprüche.
  5. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Schärfe und Bildschnitt, die drucktechnisch bedingt sind, sind kein Mangel.

§ 15 Haftung

  1. Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Betreiber der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
  4. Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Angaben haftet der Betreiber nicht. Eine Prüfpflicht trifft ihn nur hinsichtlich grober und ohne Weiteres erkennbarer Rechtsverstöße.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

§ 16 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen den Betreiber verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus einer vom Betreiber übernommenen Garantie; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 17 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Betreiber die Leistung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energie- und Rohstoffmangel, Ausfall der Druckerei oder des Hosting-Dienstleisters, längere Störungen der Telekommunikationsnetze, Naturereignisse und Epidemien.
  2. Verschiebt sich der Erscheinungstermin aus einem solchen Grund, verschiebt sich die Vertragslaufzeit entsprechend. Der Betreiber unterrichtet den Kunden unverzüglich.
  3. Dauert die Störung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Ausgabe zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 18 Datenschutz

  1. Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO.
  2. Die Veröffentlichung von Unternehmensbezeichnung, Name des Inhabers, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Internetadresse, Angebotsbeschreibung und Bildmaterial in der Broschüre, auf feineauslese.de und auf den Social-Media-Kanälen der »feineauslese« ist Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistung und erfolgt ebenfalls auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO. Bankverbindung und eine abweichende Korrespondenzanschrift werden nicht veröffentlicht.
  3. Werden auf gelieferten Fotos Personen abgebildet, ist der Kunde für das Vorliegen der erforderlichen Einwilligungen verantwortlich (§ 12 Absatz 1 Buchstabe c).
  4. Einzelheiten der Verarbeitung, insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Übermittlungen in Drittländer, Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter feineauslese.de/datenschutz. Sie ist keine Vertragsbedingung, sondern dient der Erfüllung der Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO.

§ 19 Fassung dieser Bedingungen

  1. Für einen laufenden Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Bedingungen.
  2. Der Betreiber kann diese Bedingungen ändern. Eine geänderte Fassung gilt nur für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten geschlossen werden.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB); dies gilt unabhängig von der in Satz 1 vereinbarten Form.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Betreibers.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Freiburg im Breisgau. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  4. Gegenüber sonstigen Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, gilt Absatz 3 nach Maßgabe des Artikels 25 der Verordnung (EU) Nummer 1215/2012. Zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem ein ausnahmsweise als Verbraucher handelnder Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Absatz 2 BGB).
  7. Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

myKaiserstuhl GmbH · Schloßmattenstraße 11 · 79268 Bötzingen · Amtsgericht Freiburg HRB 727063 · Geschäftsführer: Max Schneckenburger, Bernhard Hau, Jakob Hau · USt-IdNr. DE355060028